Lieferprobleme vs. InnovationsprämiePrämienzahlung in Gefahr?

Joshua Hildebrand

 · 13.06.2022

Lieferprobleme vs. Innovationsprämie: Prämienzahlung in Gefahr?Foto: Audi (1), Archiv (2), Volkswagen (2)

Die Innovations­prämie für Elektroautos gibt es vorerst nur noch bis Ende dieses Jahres. Doch es ist oft unsicher, ob der bestellte Neuwagen rechtzeitig geliefert werden kann. Was bedeutet das genau?

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Foto: Audi (1), Archiv (2), Volkswagen (2)

Elektroautos sind angesichts hoher Spritpreise und staatlicher Zuschüsse beliebter denn je. Hersteller und Händler haben jedoch große Mühe, der großen Nachfrage gerecht zu werden, weil Krisen für Unsicherheiten sorgen. Erst Corona, dann der Chipmangel, nun der Ukraine-Krieg: Die Folgen sind gestiegene Kosten, Lieferprobleme, eingebrochene Produktionen, geringere Stückzahlen.

Deshalb sind nicht nur ältere Gebrauchte, sondern vor allem Jahreswagen oder Vorführmodelle – sofern es noch welche gibt – rar und teuer geworden, weil sie meist sofort verfügbar sind. Denn auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bekommen bei der Zweitveräußerung eine Umweltprämie – somit also sofort.

Wer ein neues Fahrzeug bestellt, kann den Umweltbonus erst nach der Zulassung beantragen. Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) müssen beim BAFA spätestens bis zum 31.12.2022 gestellt werden. Die Krux: Lieferzeiten fallen bei vielen Herstellern und Modellen jetzt schon länger aus als die volle Förderung mit doppeltem Bundesanteil nach aktuellem Stand überhaupt gelten würde. Viele Autohersteller haben bereits reagiert und einen Bestellstopp für elektrifizierte Autos verhängt.

So zeigt ein Blick in den Konfigurator der VW-Konzernmarken bereits einige Lücken. Viele BEV- und PHEV-Fahrzeuge sind nicht bestellbar, manche werden erst gar nicht mehr aufgeführt – wie zum Beispiel der erst kürzlich wieder angebotene VW e-up!. „Aufgrund globaler Lieferengpässe kann es bei einigen unserer Modellvarianten zu deutlich längeren Produktionszeiten kommen (...)“, heißt es auf der Webseite von Volkswagen.

Es braucht eine schnelle Nachfolgeregelung

„Wer derzeit ein neues E-Fahrzeug bestellt, muss in den meisten Fällen bis zum Jahr 2023 warten, bis das Auto geliefert und zugelassen wird“, erklärt der Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Thomas Peckruhn. Und damit müssten Neuwagenkäufer schlimmstenfalls auf den doppelten Bundesanteil der Förderung verzichten. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) macht ebenfalls Druck: „Wir brauchen eine schnelle Entscheidung über die Nachfolgeregelung“.

Klar ist, dass Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Die Grünen) momentan andere Sorgen hat. Jedoch gab er bereits vor einigen Wochen bekannt, dass die Förderung zukünftig neu ausgerichtet und „ehrgeiziger“ gestaltet wird. Jene, die ihren Neuwagen also bereits bestellt haben, müssen derzeit darauf hoffen, dass er noch in diesem Jahr geliefert oder die doppelte Förderung fortgeführt wird. Einfach vom Kaufvertrag zurücktreten? Schwierig, weil krisen- und auch kriegsbedingte Lieferverzögerungen zu höherer Gewalt zählen, für die der Hersteller und dessen Händler nichts können. Helfen könnte eine Regelung, bei der sich die Förderbewilligung nach dem Datum des Kaufvertrags richtet und nicht nach dem Zulassungsdatum. So oder so heißt es: Abwarten …