Gute Fahrt
· 14.10.2025
Ab dem 1. Februar 2027 gehört das bekannte "Pickerl" auf der Windschutzscheibe der Vergangenheit an. Die österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG stellt die Mauterhebung dann vollständig auf digitale Vignetten um. Für das Jahr 2026 wird die klassische Klebevignette ein letztes Mal produziert – in der Farbe "Feuerrot". Damit endet ein Ritual, das für viele Autofahrer auf dem Weg nach oder durch Österreich jahrzehntelang selbstverständlich war: das Anhalten an der letzten Raststätte vor der Grenze, um das Mautpickerl zu kaufen und auf die Windschutzscheibe zu kleben.
Die Umstellung kommt nicht überraschend, denn bereits heute nutzen laut ASFINAG rund 75 Prozent aller Autofahrerinnen und Autofahrer die digitale Version, die seit 2017 parallel zur Klebevariante angeboten wird. Der vollständige Umstieg auf die digitale Vignette wird vom österreichischen Bundesministerium für Mobilität als "wichtiger Fortschritt hin zu moderner und nachhaltiger Mobilität" bezeichnet. Die digitale Lösung soll nicht nur den Alltag für Autofahrer vereinfachen, sondern auch ökologische Vorteile bringen: Papierverbrauch und Produktionsaufwand sinken, und die einfachere Handhabung macht das System auch für Touristen attraktiver.
Für Autofahrer bedeutet die Umstellung vor allem eines: kein mühsames Abkratzen alter Vignetten mehr. Stattdessen wird beim Kauf – egal ob online oder an einer der zahlreichen Verkaufsstellen – einfach das Kennzeichen registriert. Bei Kontrollen erfolgt der Nachweis dann automatisch durch Kamerasysteme, die das Kennzeichen mit der zentralen Datenbank abgleichen. Ein physischer Nachweis am Fahrzeug ist nicht mehr nötig.
Das System der digitalen Vignette bleibt im Grundsatz unverändert. Beim Kauf muss das Fahrzeug-Kennzeichen angegeben werden, dieses wird dann im Maut-System hinterlegt. Bei Kontrollen wird über eine Kennzeichenabfrage die Gültigkeit überprüft. Im Zweifelsfall kann der Kaufbeleg als Nachweis für die gezahlte Maut vorgezeigt werden – diesen sollten Autofahrer daher immer mitführen.
Die digitalen Vignetten sind weiterhin in den bekannten Zeiträumen erhältlich: als Ein-Tages-, Zehn-Tages-, Zwei-Monats- und Jahresvignette. Der Kauf kann online erfolgen, bleibt aber auch an Tankstellen, Trafiken, Mautstellen oder bei Automobilclubs wie ÖAMTC und ARBÖ möglich. Die ASFINAG plant, das Vertriebsnetz weiter auszubauen: Digitale Vignetten sollen künftig an rund 6.000 Verkaufsstellen im In- und Ausland erworben werden können.
Eine wichtige Besonderheit gilt für den Online-Kauf: Wer eine digitale Vignette mit längerer Laufzeit (zwei Monate oder ein Jahr) privat online erwirbt, muss eine 18-tägige Wartefrist einplanen. Diese ergibt sich aus dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Die Vignette wird in diesem Fall erst 18 Tage nach dem Kauf aktiviert. Ausnahmen gelten für gewerbliche Käufer oder wenn die Vignette direkt vor Ort in einer Vertriebsstelle erworben wird – dann entfällt diese Frist, und die Vignette gilt sofort. Für Ein-Tages- und Zehn-Tages-Vignetten beginnt die Gültigkeit unabhängig vom Kaufzeitpunkt am gewählten Startdatum – auch bei Online-Bestellung.
Die Tarife für das letzte "Klebejahr" steigen um rund 2,9 Prozent. Die ASFINAG begründet dies mit einer Anpassung an den Verbraucherpreisindex. Für Pkw und andere zweispurige Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen kostet die Jahresvignette 2026 dann 106,80 Euro statt bisher 103,80 Euro. Die Zehn-Tages-Vignette verteuert sich auf 12,80 Euro, die Zwei-Monats-Vignette auf 32,00 Euro und die Ein-Tages-Vignette auf 9,60 Euro.
Motorradfahrer zahlen deutlich weniger: Hier kostet die Jahresvignette 42,70 Euro, die Zwei-Monats-Vignette 12,80 Euro, die Zehn-Tages-Vignette 5,10 Euro und die Ein-Tages-Vignette 3,80 Euro. Die neuen Vignetten werden ab Ende November 2025 erhältlich sein.
Die Jahresvignette gilt wie gewohnt vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027, hat also eine Gültigkeit von 14 Monaten. Wie alle Mauteinnahmen sollen auch die Erlöse aus dem Vignettenverkauf wieder in Betrieb, Bau, Erhaltung und Verkehrssicherheit im 2.265 Kilometer umfassenden österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz investiert werden.
Wichtig für Reisende: Einige Abschnitte österreichischer Autobahnen bleiben auch weiterhin vignettenfrei. Dazu zählen beispielsweise Teile der Westautobahn (A1) bei Salzburg, der Inntalautobahn (A12) bei Kufstein und der Rheintalautobahn (A14) bei Hörbranz. Wer nur diese kurzen Abschnitte nutzt, braucht auch in Zukunft keine Vignette.
Neben der allgemeinen Vignettenpflicht gibt es in Österreich mehrere Sondermautstrecken, für die eine zusätzliche Gebühr fällig wird – etwa auf dem Brenner, im Tauern- oder Bosruck-Tunnel. Diese Streckenmaut gilt unabhängig von der Vignette und kann entweder vor Ort oder online bezahlt werden. Gerade für Italien-Urlauber, die über den Brennerpass fahren, ist das wichtig: Hier fällt sowohl die österreichische Vignette als auch die Sondermaut an.
Über den Online-Shop oder die ASFINAG-App lassen sich auch diese Sondermaut-Strecken in Österreich bezahlen. Die Maut wird ebenfalls über das Fahrzeug-Kennzeichen registriert, wodurch die Wartezeit an den jeweiligen Maut-Bezahlstellen entfällt – an diesen kann über eine Sonderspur vorbeigefahren werden.
Wer ohne gültige Vignette auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es wird ein Bußgeld (Ersatzmaut) in Höhe von 120 Euro für Pkw bzw. 65 Euro für Motorräder fällig. Kann diese Strafe nicht sofort beglichen werden, droht eine Anzeige und eine Strafe in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Die Kontrolle der digitalen Vignette erfolgt vollautomatisch durch Kamerasysteme an Brücken oder auf Mautstationen, die das Kennzeichen mit der zentralen Datenbank abgleichen.