OldtimerkaufWorauf beim Kaufvertrag achten?

Oldtimerkauf: Worauf beim Kaufvertrag achten?Foto: Jann Höfer
Die Ingenieurin Laura Kukuk von Glahn ist eine renommierte Oldtimer-Expertin und Kfz-Sachverständige. Mit gerade mal 31 Jahren sitzt sie in der Jury des prestigeträchtigen Concorso d’Eleganza und leitet mit ihrem Vater das Ingenieurbüro Kukuk bei Köln.
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Beim Kauf eines Oldtimers ist sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Schließlich geht es nicht nur um das investierte Geld, sondern auch um mögliche emotionale Rückschläge. Aus meiner Sicht gibt es sechs Punkte, die auf jeden Fall in einem Kaufvertrag abgesichert sein sollten.

Nummer 1: Stellen Sie sicher, dass die Identität des Fahrzeugs umfassend vertraglich mit aufgenommen wird – einschließlich der einzelnen Identifikationsnummern wie Fahrgestell-,Motor- und Getriebenummer usw. Tipp: Beziehen Sie neben der Zulassung und Historie auch die Datenkarte (Kardex bei Porsche) mit ein, sodass Sie die Prägekennzeichen mit dem Auslieferungszustand abgleichen können.

Nummer 2: Der Verkäufer sollte eine genaue Beschreibung des Zustands des Fahrzeugs im Vertrag festhalten – idealerweise durch einen unabhängigen Oldtimer-Sachverständigen. Dies minimiert spätere Unstimmigkeiten bezüglich des Fahrzeugzustands.

Nummer 3: Eine vollständig belegte Historie und Dokumentation des Oldtimers ist wichtig. Dazu gehören alle Besitzwechsel, wichtige Reparaturen und die Herkunft der Ersatzteile. Hier spielen auch Details eine Rolle. Denken Sie etwa an das originale Betriebshandbuch und die Wartungsnachweise im Serviceheft.

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Nummer 4: Überprüfen Sie die Fahrzeugzulassung. Bei Importfahrzeugen gilt besondere Vorsicht! Finger weg von Fahrzeugen, die außerhalb der EU zugelassen wurden und keine Papiere mehr aufweisen! Bei der Einfuhr eines Oldtimers aus dem Ausland können Zollgebühren und Importsteuern anfallen. Zudem muss der Oldtimer den nationalen Zulassungsvorschriften entsprechen, was zusätzliche technische Anpassungen nach sich ziehen könnte. Es ist zudem wichtig zu bestätigen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß gemeldet wurde und frei von rechtlichen Hindernissen wie Pfandrechten oder offenen Rückrufen ist. Vorsicht, Falle: Sollte Sie ein Freund oder Kollege darum bitten, ihm als „Strohmann“ einen Kaufvertrag auszufüllen, in dem Sie als Verkäufer auftreten, birgt dieses Verhalten große Risiken. Zwar kann der Kollege das Fahrzeug mit dem „Kaufvertrag“ leichter zulassen, stellt sich jedoch heraus, dass das Fahrzeug innerhalb der letzten Jahrzehnte einmal gestohlen wurde, könnten die rechtmäßigen Besitzer Rechtsansprüche gegen Sie stellen. Auch eine Anzeige wegen Betrugs ist möglich. Hier gilt ebenfalls: Finger weg!

Nummer 5: Auch wenn Garantien bei Oldtimern oft eingeschränkt sind, sollte der Verkäufer alle bekannten Mängel offenlegen und schriftliche Zusicherungen über den Zustand des Fahrzeugs abgeben.

Nummer 6: Spezielle Rücktrittsrechte sind ein elementarer Bestandteil im Kaufvertrag. Sie ermöglichen es dem Käufer, vom Kauf zurückzutreten, falls sich wesentliche Informationen über den Zustand oder die Historie des Fahrzeugs als unrichtig herausstellen.

Achten Sie darauf, jeden dieser Punkte sorgfältig auszuhandeln und im Kaufvertrag festzuhalten, um Sicherheit und Transparenz für beide Parteien zu gewährleisten.

Haben Sie auch eine Frage an unsere Expertin? Schreiben Sie uns an info@porscheklassik.com