Neuwagengarantie - Drei Monate extra

Unbekannt

 · 03.05.2020

Neuwagengarantie - Drei Monate extraFoto: Volkswagen

Volkswagen, Audi, Porsche und Skoda verlängern aufgrund der Corona-Krise die Garantiefristen für Neuwagen um drei Monate.

Bei Volkswagen Pkw gilt dies für alle in Europa oder für den europäischen Markt produzierten Fahrzeuge, deren zweijährige Neuwagengarantie oder Anschlussgarantie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020 ausläuft. Die Verlängerung gilt für drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- beziehungsweise Anschlussgarantie.

Auch Audi gewährt seinen Kunden eine Verlängerung von Neuwagen- und Anschlussgarantie. Die Maßnahme wird kurzfristig in zahlreichen Märkten auf der ganzen Welt eingeführt, da es vielen Kunden vor dem Hintergrund der Corona-Krise nicht möglich war oder ist, Audi-Vertragswerkstätten aufzusuchen und ihre Garantieansprüche wahrzunehmen.

Die Verlängerung gilt weltweit für alle in Europa, Brasilien, Mexiko und Indien produzierten Fahrzeuge, deren Neuwagen- bzw. Audi-Anschlussgarantie im Zeitraum zwischen 1. März 2020 und 31. Mai 2020 ausläuft bzw. ausgelaufen ist. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- oder Anschlussgarantie beziehungsweise spätestens am 31. August 2020. Bei allen Fahrzeugen, deren Neuwagengarantie zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Mai 2020 endet, verlängert auch Porsche diese um weitere drei Monate. Diese Maßnahme ist für die Kunden kostenlos und gilt weltweit.

Volkswagen Nutzfahrzeuge verlängert ebefalls die Garantiefristen für Neuwagen. Dies gilt weltweit für alle Fahrzeuge der Baureihen Amarok, Caddy, T6 / T6.1 und Crafter, deren Neuwagen- oder Anschlussgarantie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020 ausläuft. Die Verlängerung gilt für drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- beziehungsweise Anschlussgarantie.

Skoda zieht ebenfalls mit: Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- oder Anschlussgarantie beziehungsweise spätestens am 31. August 2020, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Die Garantieverlängerung gilt für alleSkoda Fahrzeuge weltweit mit Ausnahme der Fahrzeuge, die in China oder für den chinesischen Markt produziert wurden. Voraussetzung ist, dass die Skoda Neuwagen- bzw. -Anschlussgarantie zwischen dem 1. März 2020 und 31. Mai 2020 bereits ausgelaufen ist oder noch ausläuft.

Seat hat ebenfalls entschieden, für Fahrzeuge, deren Garantielaufzeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Mai 2020 abgelaufen ist oder ablaufen wird, eine dreimonatige Garantieverlängerung einzuräumen.