A8 - TÜV-Probleme wegen serienmäßigen Xenonscheinwerfern?

Unbekannt

 · 06.07.2006

In der alten KBA (Kraftfahrt Bundes Amt) Bauartgenehmigung 44520 für Xenonscheinwerfer ist eindeutig geregelt, dass für Ihren Audi A8 (D2), Baujahr 1996 weder die automatische Leuchtweitenregulierung noch die Scheinwerferreinigungsanlage notwendig waren. Diese Auflagen standen nicht in der ABG (Allgemeinen-Betriebs-Genehmigung).

Ich hoffe, dass Sie mir bei meinem Problem weiterhelfen können. Mein 96er Audi A8 2.8 ist serienmäßig mit Xenonlicht ausgerüstet, hat aber keine Scheinwerferreinigungsanlage. Das war damals anscheinend noch nicht notwendig. Laut TÜV-Rhein­land schreibt die StVZO das aber nun zwingend vor. Welche Möglichkeiten habe ich denn nun? Muss ich die Reinigungsanlage nach­rüsten lassen, geht das denn ohne Probleme?

Paul Krumbein, 50354 Hürth