A4 B7 - Gurtwarnung

Unbekannt

 · 25.08.2009

Ich fahre einen Audi A4 (8E), 2.0 Multitronic, 130 PS Benziner, Erstzulassung 16.03.2006. Letztens stellte ich zufällig fest, dass die Warnung fürs anschnallen nicht funktionierte. Ich saß sehr entspannt auf dem Beifahrersitz mit leicht nach vorne gerutschtem Hinterteil. Erst als ich wieder fast kerzengerade saß, funktionierte die Warnung. Ist die Sitzbelegungserkennung auch für den Beifahrerairbag zuständig oder ist das nicht miteinander gekoppelt? Rainer Bath per E-Mail

R&T-Team: Die Sensoren der Sitzbelegungserkennung sind im hinteren Bereich der Sitzflächen angeordnet, da man typischerweise ja auch dort sitzt. Wenn Sie also ohne Gurt zu weit nach vorne rutschen, wird unter Umständen nicht erkannt, dass der Platz besetzt ist, die Warnung wegen eines nicht angelegten Sicherheitsgurtes ertönt daher nicht. Selbstverständlich sollten Sie niemals unangegurtet im Auto fahren oder mitfahren. Auch angegurtet sollte man nicht zu weit vorne sitzen, da sonst im Ernstfall der Gurt den Passagier nicht zuverlässig schützen kann. Die Auslösung des Airbags ist dagegen nicht an die Sitzbelegungserkennung gekoppelt. Eine Verbindung zwischen Gurtwarnung und Airbag besteht nicht.