A4 (12/2004) - Rost-Garantie

Unbekannt

 · 05.05.2010

Was muss ich bei der Reparatur des Unfallschadens an meinem Audi A4 (12/2004) beachten, damit die Garantie gegen Durchrostungen nicht beeinträchtigt wird? Horst Creß per E-Mail

R&T-Team: Die Instandsetzung muss nach den Vorschriften der Audi AG für Materialqualität, Kanten- und Unterbodenschutz sowie Lackierung und Hohlraumversiegelung erfolgen. Dies ist zuverlässig gegeben, wenn Ihr Auto bei einem Audi-Partner repariert wird. Prinzipiell können Sie auch eine freie Werkstatt beauftragen. Diese sollten Sie jedoch auf dem Auftrag schriftlich dazu auffordern, dass die Herstellervorschriften bei der Unfallreparatur einzuhalten sind. Die Praxis zeigt jedoch, dass es später nicht leicht ist, die Einhaltung der Werksvorschriften zu belegen, was im Einzelfall zu Streitereien führen kann.