Führerschein, Assistenzsysteme und E-AutosNeue Regeln ab 2022

Gute Fahrt

 · 04.01.2022

Führerschein, Assistenzsysteme und E-Autos: Neue Regeln ab 2022Foto: ADAC + Bundesdruckerei

Der Jahreswechsel bringt zahlreiche neue Regelungen und Gesetze für Autofahrer.

Nach einer neuen EU-Richtlinie müssen alte graue oder rosafarbene Führerscheine und solche ohne Ablaufdatum bis 2033 in fälschungssichere Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden. Damit die zuständigen Behörden die zahlreichen Anträge bearbeiten können, ist ein gestaffelter Umtausch nach Geburtsjahrgängen vorgesehen. Die Jahrgänge 1953 bis 1958 sind dabei die ersten und müssten ihre Papierführerscheine bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen.

Neue Pkw müssen bei der Fahrzeugtypenzulassung ab Juli 2022 bestimmte Assistenzsysteme verpflichtend vorweisen, die Regelung gilt dann ab 2024 für alle Neuwagen. Darunter zählen zum Beispiel ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Rückfahrassistent, ein Notbremsassistent, ein Spurhalteassistent sowie ein Müdigkeitswarner und eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren.

Die Innovationsprämie zur Förderung von Elektrofahrzeugen wird bis Ende 2022 verlängert. Das heißt, die Verdopplung des Umweltbonus wird zunächst weiter fortgeführt, soll dann aber ab 2023 stärker als bisher an positive Klimaschutzaspekte gekoppelt werden. Dies würde vor allem Plug-In-Hybride mit einer geringen elektrischen Reichweite und einem hohen Spritverbrauch betreffen.

Wer bereits ein E-Auto fährt, kann im kommenden Jahr mit transparenteren Preisangaben rechnen. Betreiber müssen dabei laut entsprechender Verordnung, die am 28. Mai 2022 in Kraft tritt, Verbrauchern das „Ad-hoc-Aufladen“ ohne Vertrag ermöglichen und an öffentlichen Ladepunkten den Arbeitspreis pro Kilowattstunde angeben.

E-Autofahrer können außerdem dank der Treibhausgasminderungsquote (THG) ab 2022 eingesparte CO2-Emissionen beispielsweise an Mineralölunternehmen verkaufen. So lassen sich zusätzlich mehrere hundert Euro verdienen.

Ab dem 1. Januar 2022 sind Verbraucher beim Autokauf besser geschützt als bisher, da die Rechtslage zugunsten der Käufer nachgebessert wurde. Die sogenannte Beweislastumkehr wird von bisher sechs auf zwölf Monate verlängert. Beim Kauf wird daher nun ein ganzes Jahr davon ausgegangen, dass das Auto bereits bei der Auslieferung mangelhaft war.

Für 2022 ist auch eine Neufassung der zuletzt vor acht Jahren aktualisierten DIN-Norm des Verbandkastens vorgesehen. In der Anpassung ist geplant, dass zukünftig auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) mitgeführt werden müssen.