Gute Fahrt
· 11.02.2026
Die EU-Kommission hat Europas größtem Automobilhersteller eine bedeutende Erleichterung bei den Importabgaben für Elektrofahrzeuge aus der Volksrepublik gewährt. Das elektrische SUV-Modell der Marke Cupra, das ausschließlich im Werk Anhui gefertigt wird, darf künftig ohne die zusätzlichen Strafabgaben in die Europäische Union eingeführt werden. Diese Regelung geht aus einem Durchführungsbeschluss hervor, der Anfang Februar im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und einen mehrmonatigen Verhandlungsprozess beendet.
Der Wolfsburger Automobilkonzern und seine spanische Tochtergesellschaft Seat hatten bereits am 10. Oktober ein umfangreiches Paket an Selbstverpflichtungen vorgelegt, um die bestehenden Abgaben zu umgehen. Diese beliefen sich auf insgesamt 30,7 Prozent – zusammengesetzt aus einem Basiszoll von zehn Prozent sowie einem Sonderzoll von 20,7 Prozent. Die Brüsseler Behörde willigte daraufhin in eine Überprüfung der Antisubventionsmaßnahmen ein. Ein Sprecher der spanischen Tochtergesellschaft begrüßte die Entscheidung und betonte, dass es sich beim betroffenen Fahrzeug um ein europäisches Projekt handle, das auf dem Kontinent entwickelt worden sei und lediglich in einem mehrheitlich zum Wolfsburger Konzern gehörenden Werk in Fernost gebaut werde.
Die Einigung markiert einen wichtigen Erfolg für den deutschen Automobilriesen, der seit Ende 2024 mit den erheblichen Zusatzkosten beim Import des elektrischen SUV konfrontiert war. Die EU hatte die Strafmaßnahmen eingeführt, weil sie der chinesischen Regierung vorwirft, ihre nach Europa drängenden Elektroautobauer durch unfair hohe Subventionen zu unterstützen. Diese Maßnahme traf jedoch auch ausländische Unternehmen, die ihre Stromer in der Volksrepublik fertigen lassen. Mit der nun gefundenen Lösung kann der Wolfsburger Konzern seine Kostenstruktur deutlich verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des Modells auf dem europäischen Markt sichern.
Die Vereinbarung zwischen dem Werk in Anhui und der Kommission basiert auf einem detaillierten Verpflichtungsangebot, das vier zentrale Komponenten umfasst. An erster Stelle steht die Einhaltung eines festgelegten Mindesteinfuhrpreises, der sicherstellen soll, dass die Auswirkungen chinesischer Subventionen ausgeglichen werden. Zweitens verpflichtet sich der Hersteller auf ein festes Jahreskontingent, wobei die genaue Stückzahl im veröffentlichten Beschluss nicht näher beziffert wird. Als drittes Element müssen formale Anforderungen für sämtliche Ausfuhren erfüllt werden, und viertens sind umfangreiche Berichtspflichten zu erfüllen.
Die Berechnung des Mindestpreises erfolgt auf einem besonderen Weg: Da das elektrische SUV im Untersuchungszeitraum der Kommission vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 noch nicht produziert wurde, orientiert sich der Mindestpreis an einem vergleichbaren Modell aus europäischer Fertigung. Dies ist einer von zwei Ansätzen, die Brüssel im Januar als Alternative zu den pauschalen Abgaben vorgestellt hatte. Der zweite Weg hätte eine Berechnung auf Grundlage des sogenannten CIF-Preises während der Untersuchung vorgesehen, erhöht um die Spanne der eingeführten Abgaben.
Besonders weitreichend sind die formalen Anforderungen: Das Werk in Anhui und der Importeur müssen Verpflichtungserklärungen, Handelsrechnungen und Wiederverkaufsrechnungen ausstellen. Zudem darf die Einfuhr ausschließlich über einen einzigen Importeur und anschließend nur über bestimmte Absatzkanäle erfolgen. Die Kommission legt dabei größten Wert auf Transparenz und Rückverfolgbarkeit. Zusätzlich hat sich das Werk verpflichtet, keine anderen Fahrzeugtypen wie Plug-in-Hybride oder Verbrenner an denselben Abnehmer zu verkaufen – in diesem Fall die spanische Tochtergesellschaft.
Die Überwachung der Vereinbarung erfolgt durch ein ausgeklügeltes System. Die spanische Tochtergesellschaft muss detaillierte Verkaufsberichte vorlegen und Kontrollbesuche dulden. Für die Übermittlung dieser Meldeberichte ist der Importeur angehalten, ein spezielles Berichterstattungssystem der Kommission zu nutzen, das auf individuellen alphanumerischen Codes sowie QR-Codes basiert. Diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass die vereinbarten Bedingungen lückenlos eingehalten werden.
Die Preiskontrolle erweist sich als komplexere Angelegenheit als zunächst angenommen. Die spanische Tochtergesellschaft trägt die Verantwortung dafür, bei der Billigung sowohl der Weiterverkaufspreise als auch etwaiger anschließender Unterstützungszahlungen an ihre Vertriebshändler in der Union eine einheitliche Methode anzuwenden. Für jedes einzelne Fahrzeug muss eine eindeutige Rückverfolgbarkeit auf Basis entsprechender Unterlagen gewährleistet sein. Zu diesem Zweck sind spezielle Selbstverpflichtungen in Bezug auf Flottenverkäufe eingegangen worden.
Als weitere Selbstverpflichtungen bezeichnet die Kommission das Bekenntnis zu investitionsbezogenen Projekten für batteriebetriebene Fahrzeuge in der Union. Für den Wolfsburger Konzern dürfte diese Auflage keine große Hürde darstellen, da das Unternehmen in seiner Heimat ohnehin laufende und kommende Projekte realisiert. Andere Selbstverpflichtungen zielen auf die Festsetzung der Nettoverkaufspreise ab. Mit diesem umfassenden Regelwerk sieht die Brüsseler Behörde die Mindestpreis-Regelung als geeignet an, die schädigenden Auswirkungen der Subventionierung zu beseitigen.
Die chinesische Handelskammer äußerte sich zurückhaltend bis kritisch zur gefundenen Lösung. In einer Stellungnahme während der laufenden Verhandlungen bemängelte sie, dass die Kommission bilaterale Gespräche mit einzelnen Unternehmen geführt habe. Die Handelskammer forderte die Brüsseler Behörde auf, sich strikt an den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu halten und den Dialog mit den chinesischen Behörden fortzusetzen. Außerdem verlangte die Volksrepublik die Offenlegung weiterer Einzelheiten zu den Bedingungen des Verpflichtungsangebots.
Die Kommission wies diese Kritik zurück und argumentierte, dass sie in diesem konkreten Fall ein Verpflichtungsangebot eines einzelnen Unternehmens erhalten habe, das genügend Elemente enthielt, um als praktikabel angesehen zu werden. Das Angebot erfülle die Bedingungen des Artikels 13 der Grundverordnung, konkret der Verordnung 2016/1037 vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern. Zudem betonte Brüssel, dass der Wolfsburger Konzern und seine spanische Tochtergesellschaft die ersten und bisher einzigen Hersteller seien, die förmlich ein solches Angebot vorgelegt hätten. Daher könne der Ansatz nicht als diskriminierend angesehen werden, da es keine andere vergleichbare Situation gegeben habe.
Mit den Sonderzöllen sind seit Ende 2024 zahlreiche Hersteller in der Volksrepublik konfrontiert, darunter BYD, Geely und SAIC. Die Aufschläge betragen zwischen 7,8 und 35,3 Prozent, zusätzlich zum Basiszoll von zehn Prozent. Beschränkt sind die Abgaben auf reine Batteriefahrzeuge sowie Stromer mit Range-Extender, während sonstige Hybride einschließlich Plug-in-Varianten ausgenommen sind. Dies hat zuletzt zu einem vermehrten Import solcher Fahrzeuge aus der Volksrepublik geführt. Neben dem Wolfsburger Konzern leiden auch andere europäische Automobilhersteller mit Werken in Fernost den Abgaben. So führt BMW ebenfalls Elektrofahrzeuge aus der Volksrepublik in die Union ein, und Mercedes kooperiert bei der Marke Smart eng mit Geely. Eine Reihe von Autobauern, darunter der Münchner Hersteller, hat bereits vor dem Europäischen Gerichtshof Beschwerde gegen die Maßnahmen eingelegt.
Trotz der hohen Abgaben verzeichnen chinesische Unternehmen weiterhin starke Absatzzuwächse in Europa. Jedes zehnte neu zugelassene Elektrofahrzeug stammt inzwischen von einem Hersteller aus der Volksrepublik. Die Kommissionspräsidentin hatte im Herbst 2023 angekündigt, mit Abgaben gegen die Importe vorgehen zu wollen, da die Weltmärkte mit billigen chinesischen Elektrofahrzeugen überschwemmt würden und deren Preise durch riesige staatliche Subventionen künstlich gedrückt seien. Die Union sei zwar offen für Wettbewerb, aber nicht für einen ungleichen Unterbietungswettlauf.
| Merkmal | Wert |
| Modell | Cupra Tavascan |
| Antriebsart | Batterie-elektrisch |
| Produktionsstandort | VW-Werk Anhui, China |
| Fahrzeugklasse | Elektro-SUV |
| Entwicklung | Europa |
| Importeur EU | Seat (VW-Tochter) |
| Vertrieb | Cupra (Marke von Seat) |
| Exportmärkte | Weltweit inkl. EU |
| Besonderheit | Ausschließliche Fertigung in China |
| Zollstatus | Von EU-Sonderzöllen befreit |