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Führerschein 2013
 
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Das gilt unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung soll vor allem der Aktualisierung des Namens und des Fotos dienen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind nicht vorgesehen. Weitere Änderungen: Durfte man bisher mit einer Pkw-Fahrerlaubnis ein Trike lenken, so braucht man dafür ab Januar einen Motorradführerschein. Ein Hänger darf nicht mehr angekuppelt werden. Apropos: Für Gespanne bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg kann künftig die neue Schlüsselzahl 96 erteilt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. Weitere Infos beim Bundesverkehrsministerium: 030-183003060, www.bmvbs.de



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