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Blitz-Ableiter
 
Radarwarner sind mittlerweile auf vielen Navi-Systemen und Mobiltelefonen installiert. Der Vorschlag, die elektronischen Knöllchenbremsen zu legalisieren, entfacht eine überfällige Diskussion

Es gibt sie als eigenständige Geräte, Navi-Zusatzfunktionen und als spottbillige, teilweise sogar kostenlose Apps fürs Smartphone: Radarwarner. Doch laut §23 der Straßenverkehrsordnung ist es „untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Wird man erwischt, werden 75 Euro Bußgeld fällig, vier Flensburger Punkte gibt es obendrein. Soviel zur Theorie. Denn wie viele Nutzer von Blitzerwarnern bis dato aufgespürt worden sind, ist nicht überliefert.

Überhaupt scheint sich bei diesem Thema eine Grauzone an die nächste zu reihen: Wer etwa daheim die Standorte von Starenkästen recherchiert und notiert, darf diese Aufschriebe im Wagen mitführen. Hinweise auf Tempomessungen im Radio sind ebensowenig verboten, da sie unabhängig vom Standort des Hörers erfolgen. Auch per Handzeichen darf man andere Autofahrer warnen. Der Einsatz einer wohlwollenden Lichthupe ist allerdings verboten und kann zehn Euro Bußgeld bescheren. Dafür dürfen wiederum der Beifahrer und alle anderen Passagiere einen Blitzerwarner – sogar im aktivierten Zustand – mitführen. Das rund zehn Jahre alte Verbot gilt nämlich nur für den Fahrer.

Was so viele Schlupflöcher bietet, ist ein hervorragender Nährboden für Diskussionen. So haben Verkehrspolitiker der Union und FDP unlängst angeregt, die Nutzung von Warnsystemen teilweise freizugeben. Debattiert wird, ob Navis oder Handy-Apps melden dürfen, wo fest installierte Messanlagen stehen. Nicht zeitgemäß sei das Verbot und zwischen Verkehrssicherheit und Abzocke gehöre eine Grenze gezogen. Populistisches Wahlkampfgetöße oder notwendige Reform? Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hält nichts davon, Blitzerwarner zu legalisieren: „Unangekündigte Geschwindigkeitsüberwachung ist notwendig, weil etliche Autofahrer Tempolimits gezielt missachten.“ Heinz Hardt, Präsident der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen, gibt zu bedenken: „Verkehrsteilnehmer, die sich an die Verkehrsregeln und die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten, müssen vor nichts und niemandem gewarnt werden. Wer die Freigabe von Blitzer-Apps unterstützt, leistet dagegen einem Denken Vorschub, das Geschwindigkeitsbegrenzungen als Empfehlungen begreift.“

So sei es eher sinnvoll, solche Systeme zu favorisieren, die bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Zurückhaltung mahnen. Nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates sind allein im Jahr 2011 bei mehr als 49.000 Unfällen mit Personenschaden aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit über 1.500 Verkehrsteilnehmer ums Leben gekommen.

Der ADAC ist der Legalisierung von elektro­nischen Knöllchenbremsen nicht abgeneigt und bringt noch einen eigenen Reformvorschlag ins Rennen: Bei fest installierten Radar­kontrollen, die an erwiesenermaßen unfallträchtigen Stellen stehen, sollten entsprechende Schilder aufgestellt werden, um auf die Unfallgefahr hinzuweisen. Alle anderen stationären Messanlagen, die allein „der Sanierung maroder Haushalte dienen, sollten zügig abgebaut werden.“ Vor mobilen Messungen sollte weiterhin nicht gewarnt werden.

Ob und wann Warngeräte respektive -systeme tatsächlich erlaubt werden, ist noch unklar. Zuerst muss das Bundesverkehrsministerium den Antrag prüfen, anschließend wird sich der Bundestag dem geplanten Entwurf widmen. Es gibt übrigens keine einheitliche europaweite Regelung in Sachen Blitzerwarnung.

Und was meinen Sie? Sollten Radarwarner erlaubt werden?
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