Ich will von der 288-Millimeter- Bremsanlage meines Golf 4 1.8T (8/2002) auf die 312-Millimeter- Variante umrüsten. Was ist dabei zu beachten?
Philipp Mollenhauer per E-Mail
R&T-Team: Vor einer solchen tief greifenden Umrüstung muss geklärt werden, ob die neuen Teile am bestehenden Fahrzeug überhaupt genehmigungsfähig sind. Dies sollte unbedingt mit einem Prüf-Ingenieur einer Überwachungs-Organisation wie DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV besprochen werden. Im schlimmsten Fall wird eine neue Fahrzeug-Abnahme erforderlich, die teurer sein kann als die eigentliche Umrüstung. Die erforderlichen Originalteile sind unter Zugrundelegung der Fahrzeugpapiere anhand des elektronischen Teile-Katalog ETKA individuell zu ermitteln.